BGR 143

Das Hauptziel der BGR 143 (Berufsgenossenschaftliche Regel 143) ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Betrieben, die Kühlschmierstoffe verwenden, zu schützen. Die Regel stellt sicher, dass die Gefährdungen, die durch den Einsatz von Kühlschmierstoffen entstehen können, systematisch bewertet und durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Unternehmen, die Kühlschmierstoffe verwenden, sind verpflichtet, die Vorgaben der BGR 143 umzusetzen. Dazu gehören die Durchführung regelmäßiger Gefährdungsbeurteilungen, die Schulung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit Kühlschmierstoffen. die Bereitstellung und Nutzung geeigneter Schutzausrüstung und die regelmäßige Wartung und Überwachung der technischen Anlagen und Kühlschmierstoffe.