Grundreinigung und Desinfektion von Maschinen, Anlagen und Tanks
Die Durchführung von Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten an industriellen Maschinen und Anlagen erfordert die Einhaltung strenger gesetzlicher Vorschriften. Unsere Dienstleistungen erfüllen die Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGSVerzeichnis für die technische Regelung von Gefahrenstoffen... 611) und der DGUV Regel 109-003. Als zertifizierter Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) stellen wir sicher, dass alle Arbeiten konform mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Dies umfasst auch die ordnungsgemäße Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Unsere Dienstleistung der Grundreinigung und Desinfektion von Maschinen umfasst die gründliche ReinigungSiehe Oberflächenbehandlung und Desinfektion industrieller Fertigungsanlagen, einschließlich Bearbeitungszentren, CNC-Maschinen und Schleifmaschinen. Dabei widmen wir uns sowohl der Innen- als auch der Außenreinigung der Anlagenperipherie, um deren langfristige Verfügbarkeit sicherzustellen. Unsere Servicetechniker verfügen über jahrelange Expertise und modernste Reinigungswerkzeuge. Sie arbeiten mit Niederdruck-Heißreinigung (+95°C) und Hochdruck-Reinigungsverfahren (bis 130 Bar) und berücksichtigen die individuelle Bauweise Ihres Maschinenparks. Durch unsere umfassenden Reinigungs- und Desinfektionsdienstleistungen sichern wir nicht nur die Langlebigkeit und Effizienz Ihrer Maschinen und Anlagen, sondern tragen auch zur Einhaltung aller relevanten Umwelt- und Sicherheitsvorschriften bei. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer sauberen, sicheren und gesetzeskonformen Produktion.
Fachbetrieb nach WHG
Nutzen Sie unsere Kompetenz als zertifizierter Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Als solcher Fachbetrieb dürfen wir bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen. Zu diesen Arbeiten zählen das Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Anlagen. Diese Arbeiten sind konform mit § 62 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).